Konformitätserklärung – RoHS
Hiermit bestätigen wir die Konformität unserer Produkte entsprechend der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 08.06.2011 zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikkomponenten und Geräten sowie die Einhaltung der zulässigen Höchstkonzentration in homogenen Werkstoffen in Gewichtsprozenten <0.01% von Cadmium, <0.1% von Blei, Quecksilber, Sechswertigem Chrom (Cr6+), Polybrombierte Biphenyle (PBB) und Polybrombierte Diphenylether (PBDE) gemäss Anhang II der Richtlinie.
TURGIBEGA AG erklärt hiermit, dass all unsere Produkte RoHS-konform produziert werden.
Anpassung der RoHS-Richtlinie 2015/863: 01.04.2016
Erweiterung der Limitierung von 4 zusätzlichen Stoffen
Die Kommission (EU) hat am 04 Juni 2015 die Aufnahme von 4 weiteren Stoffen in der RoHS-Richtlinie 2015/863 beschlossen und veröffentlicht. Diese Stoffe sind wie folgt angegeben:
- Bis(2-ethylhexyl) phthalate (DEHP) (0,1%)
- Butyl benzyl phthalate (BBP) (0,1%)
- Dibutyl phthalate (DBP) (0,1%)
- Diisobutyl phthalate (DIBP) (0,1%)
In der aktuellen Veröffentlichung werden die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, die neue Regulierung bis zum 22. Juni 2019 in Kraft zu setzen.
Der TURGIBEGA AG sind die Anpassung und die relevanten Gültigkeitsdaten bekannt. Aus diesem Grund arbeiten wir bereits heute daran zu prüfen, inwieweit uns diese Anpassung betrifft, um eine Übereinstimmung mit der neuen Richtlinie 2015/863 zum 22. Juli 2019 sicherzustellen.